Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Sie möchten sich als Schöffe bewerben? Dann füllen Sie einfach das Bewerbungsformular aus und senden uns dieses zurück, gerne auch digital an info@happurg.de
(Bewerbungsschluss: 17.04.2023)
Weitere Informationen zum Schöffenamt in Bayern finden Sie auf der Seite
www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Informationen zum Bewerbungsverfahren der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erhalten Sie beim Jugendamt Nürnberger Land unter
www.nuernberger-land.de/jugendschoeffen
Das Bewerbungsformular können Sie hier untenstehend herunterladen oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Happurg, Hersbrucker Str. 6, 91230 Happurg im Bürgerbüro abholen.
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Krimm ,
Stephan
Leitung der Geschäftsstelle, Hauptverwaltung
|
09151 83 83 12 | 09151 83 83 83 | OG/Zimmer 5 | geschaeftsleitung@happurg.de |