Schöffenwahl 2023

23. Januar 2023: Für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Informationen zur diesjährigen Schöffenwahl

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Sie möchten sich als Schöffe bewerben? Dann füllen Sie einfach das Bewerbungsformular aus und senden uns dieses zurück, gerne auch digital an info@happurg.de 

(Bewerbungsschluss: 17.04.2023)

Weitere Informationen zum Schöffenamt in Bayern finden Sie auf der Seite

www.justiz.bayern.de/service/schoeffen

Informationen zum Bewerbungsverfahren der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erhalten Sie beim Jugendamt Nürnberger Land unter

www.nuernberger-land.de/jugendschoeffen

Das Bewerbungsformular können Sie hier untenstehend herunterladen oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Happurg, Hersbrucker Str. 6, 91230 Happurg im Bürgerbüro abholen.

Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Stephan Krimm
Leitung der Geschäftsstelle, Hauptverwaltung
09151 83 83 12 09151 83 83 83 OG/Zimmer 5